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   OLG Frankfurt, 27.12.1983 - 1 WF 281/83   

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https://dejure.org/1983,15995
OLG Frankfurt, 27.12.1983 - 1 WF 281/83 (https://dejure.org/1983,15995)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27.12.1983 - 1 WF 281/83 (https://dejure.org/1983,15995)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 27. Dezember 1983 - 1 WF 281/83 (https://dejure.org/1983,15995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1750, 1751
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Unterhaltsverpflichtung der leiblichen Eltern bei Adoption; Glaubhaftmachung im Falle eidesstattlicher Versicherungen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1984, 312
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 20.01.1982 - 3 WF 183/81

    Anfechtbarkeit einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 27.12.1983 - 1 WF 281/83
    Zwar ist die angefochtene, auf §§ 767, 769 ZPO beruhende Entscheidung über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem gerichtlichen Vergleich vom 19. Februar 1980 betreffend den Unterhaltsanspruch des Kindes Tanja gegen den Antragsteller nach ständiger Praxis der Frankfurter Familiensenate (vgl. etwa FamRZ 1982, 736) nur eingeschränkt nachprüfbar; aber auch bei den danach zu stellenden geringeren Anforderungen kann die Entscheidung des Amtsgerichts größtenteils nicht aufrecht erhalten werden.
  • BGH, 12.02.1992 - XII ZR 53/91

    Form der Berufung bei Fristbeginn vor Beitritt

    Allerdings wird in Rechtsprechung und Schrifttum überwiegend die Ansicht vertreten, daß in den Sorgerechtsverfahren eine Anhörung des Kindes erst etwa ab dem dritten Lebensjahr veranlaßt ist (vgl. BayObLG FamRZ 1983, 948; 1984, 312; KG FamRZ 1983, 1159, 1161; Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber, Eherecht § 50b FGG Rdn. 7; Keidel/Kuntze aaO. Rdn. 9, 11 sowie auch Senatsbeschluß vom 12. Juli 1984 aaO. S. 1086; Luthin FamRZ 1981, 111, 113; für ein niedrigeres Mindestalter: OLG Köln FamRZ 1980, 1153, 1154; OLG München FamRZ 1979, 70, 71; MünchKomm/Hinz, 2. Aufl. § 1671 Rdn. 45; für ein höheres Mindestalter: Schwab aaO.).
  • OLG Zweibrücken, 22.03.1999 - 3 W 22/99
    Aus dem selben Grunde konnte ausnahmsweise auch die im Sorgerechtsverfahren gemäß § 50 b Abs. 1 BGB grundsätzlich erforderliche persönliche Anhörung des Kindes unterbleiben (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 871, 872 und FamRZ 1984, 312).
  • BayObLG, 04.08.2000 - 1Z BR 103/00

    Zum Jugendamt im Adoptionsverfahren

    Schwerwiegende Gründe i.S. des § 50b Abs. 3 FGG können aber auch dann vorliegen, wenn das Kind schon aus tatsächlichen Gründen keine Bindungen und Neigungen zu den Eltern oder einem Elternteil entwickeln konnte (BayObLG FamRZ 1984, 312 und FamRZ 1988, 871/873).
  • BayObLG, 30.04.1996 - 1Z BR 36/96

    Verfahren über den Erlass einer Verbleibensanordnung

    Jedoch ist es durchaus denkbar, daß der persönliche Eindruck von seinem Verhalten insbesondere in Gegenwart der Eltern und Pflegeeltern Aufschluß über die Empfindungen des Kindes gibt (vgl. BayObLGZ 1983, 125, 127 und BayObLG FamRZ 1984, 312; vgl. auch Fehmel aaO. S. 173 und Staudinger/Coester BGB 12. Aufl. § 1666 Rn. 160 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.01.1998 - 2 W 281/97
    Das OLG Frankfurt a. M. (FamRZ 1997, 571) hat sich in Anlehnung an die Entscheidungen des OLG Köln (FamRZ 1980, 1153) und des BayObLG (FamRZ 1983, 948; 1984, 312) für eine Anhörung von Kindern ab etwa 3 Jahren ausgesprochen, weil, auch wenn sich Kinder in dieser Altersstufe noch nicht ausreichend artikulieren können, die Fühlungnahme mit ihnen und ihren Eltern Aufschlüsse über ihre Bedürfnisse und Empfindungen geben kann.
  • OLG Zweibrücken, 27.11.1985 - 2 UF 72/85
    Unter diesen Umständen ist ausgeschlossen, daß Neigungen des Kindes zu der Mutter oder maßgebliche Bindungen an sie, die festzustellen wären, vorliegen können (vgl. BayObLG FamRZ 1984, 312 in einem vergleichbaren Fall).
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